Barrierefreie Websites - für wen werden sie ab 2025 verpflichtend?

Frank Herold, Experte für TYPO3 und Usability | 24.01.2023 | Lesezeit: 5min.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Website barrierefrei sein muss? Was eine gute barrierefreie Website ausmacht und für wen sie geeignet sein muss? Welche aktuellen Vorgaben derzeit gelten und was sich durch den European Accessibility Act (EAA) ab 2025 ändern wird, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Status Quo: Für welche Websites ist Barrierefreiheit bereits seit 2020 Pflicht?

Im Laufe der letzten zehn Jahre hat es für das Thema barrierefreie Webseite unterschiedliche Entwicklungen auf der EU- und Bundesebene gegeben. In dem Wissen, dass immer mehr Menschen das Internet als ihr vorrangiges Medium zu Informationszwecken nutzen und inzwischen auch viele Behördenaktivitäten über das Netz ablaufen, war es wichtig, dass ein komplett störungsfreier Zugang möglich ist. Entsprechend wurde bereits 2012 eine EU-Norm angeregt und schließlich in den Jahren 2018 und 2019 verschiedene Gesetze in den Ländern und im Bund erlassen, um eben dieses Vorhaben zu beschleunigen und festzuhalten.

Nun geht es aber darum, dass die Umsetzung für eine barrierefreie Website in diesem Fall nicht mehr einfach nur die richtige Entscheidung ist, sondern eine verpflichtende Richtlinie. Die meisten Bundesländer haben dementsprechend ihre eigenen Webseiten bereits umgestellt, bieten verschiedene Wege an oder haben mit Hilfe einer Digitalagentur dafür gesorgt, dass das nächste Update zu einer Webseite ohne Barrieren führen wird. Es sind nämlich eben die Ämter, Länder, Behörden und der Bund, die bereits heute in der Pflicht stehen, eine entsprechende Webseite zur Verfügung zu stellen. Da hier nicht einfach nur viele Informationen zum Alltag zu finden sind, sondern darüber hinaus auch viele Schritte über den digitalen Weg ablaufen, sorgt die EU-Richtlinie dafür, dass alle Menschen daran teilhaben können. Aber in den nächsten Jahren werden die entsprechenden Vorgaben noch strenger.

NEU: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was ist der European Accessibility Act (EAA)? 

Der EAA, der European Accessibility Act, soll dafür sorgen, dass auch Menschen mit Einschränkungen innerhalb der Richtlinien der EU alle Möglichkeiten der digitalen Welt nutzen können. Das beinhaltet nicht nur klare Richtlinien für den Handel, sondern darüber hinaus, für den Zugang zu Webseiten und anderen digitalen Angeboten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Menschen die neue und digitale Welt in der ganzen Vielfalt nutzen können, ohne dass es dabei Einschränkungen gibt.

Wer ist von den Neuerungen des EAA betroffen? 

Der EAA sieht vor, dass nicht nur die Dienste von Behörden öffentlich und ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen müssen, sondern auch die Service-Seiten von Anbietern aus der kritischen Infrastruktur. Das heißt beispielsweise, dass öffentlich finanzierte Nachrichtenseiten ebenfalls eine entsprechende Webseite besitzen müssen. Ein ähnliches Prinzip gilt für die Seiten von Anbietern für die Telefonie oder den Strom - all das wird mit dem EAA abgedeckt. Dabei ist das Gesetz bereits heute beschlossen, aber bis spätestens 2025 muss bei allen Seiten im Internet, die davon betroffen sind, eine Umsetzung vorhanden sein.

Dazu kommt, dass der EAA auch für alle anderen Dienstleister, die wichtige Produkte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, sich Gedanken um eine barrierefreie Webseite machen müssen. Das bedeutet also eine Umstellung in den verschiedensten Bereichen.
 

Barrierefrei: Worauf es bei der Gestaltung der Website ankommt

Für wen ist ein barrierefreier Zugang wichtig? 

Mit der Pflicht für barrierefreie Webseiten stellt sich zunächst einmal die Frage danach, wer im Netz derzeit von Einschränkungen betroffen ist und welche Merkmale barrierefreie Websiten daher erfüllen sollten. Es geht dabei vor allem um Inklusion und Chancengleichheit - Websiten sollten niemanden in ihrer Nutzung ausschließen. Als drei Grundmerkmale lassen sich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit festlegen. 
 

Davon betroffen sind besonders 

  • Menschen mit Sehschwäche oder Rot-Grün-Schwäche 
  • Gehörlose, taube oder schwerhörige Menschen 
  • Menschen mit kognitiven Schwächen oder Konzentrationsproblemen
  • Nicht Muttersprachler:innen mit geringer Lesekompetenz

Was Bilder und Grafiken betrifft, sollten diese beschriftet und leicht verständlich sein - ebenso wie Sprache und Satzbau. Barrierefreie Websites beinhalten einfach zugängliche und als solche nutzbare Formulare wie auch so wenig wie möglich Fremdwörter. Menschen mit visueller Schwäche helfen vor allem eine kontrastreiche Gestaltung im Design. Menschen mit auditiven Einschränkungen helfen Videos inklusive Untertitel oder sogar Versionen mit Gebärdensprache. Menschen, die von kognitiven Einschränkungen betroffen sind, belasten häufig sehr komplexe Webseiten mit vielen Animationen.
 

Weitere Gründe für einen barrierefreien Aufbau: 

Darüber hinaus ist einer der Gründe, warum die barrierefreie Website verpflichtend wird, dass die Texte so aufgebaut sein müssen, dass sie beispielsweise von einem Screenreader ausgelesen werden können. Das macht es Menschen einfacher, die unter einer Einschränkung mit der Sicht leiden. Auch Senioren, die oftmals mit den sehr kleinen Schriftarten im Internet ihre Probleme haben, können sich so die Texte vorlesen lassen. Der Screenreader liest dabei die Beschriftungen und Texte aus und hilft jenen, die es nicht direkt auf der Seite lesen können, dabei, die Informationen zu erhalten. Entsprechende Ansätze gibt es in der Programmierung und im Design - es wird bisher nur einfach nicht als ein Standard für die meisten Seiten im Internet genutzt.

Der Aufbau einer barrierefreien Website ist gar nicht so schwierig. Vorrangig geht es dabei um den Zugang. Die Seite muss also auf allen Geräten einfach genutzt werden können. Gerade in der heutigen Zeit sollte dabei nicht vergessen werden, dass viele Menschen mobile Geräte nutzen. Das kann wichtig sein, wenn es beispielsweise um das Design geht oder um Feinheiten bei der Programmierung. Auch Google unterstützt den Faktor, dass man beispielsweise Beschreibungen für Bilder setzt oder dafür sorgt, dass die Links nicht einfach nur im Text stehen, sondern mit einer entsprechenden Beschreibung versehen werden. Der Ausbau auf eine barrierefreie Seite ist daher nicht nur mit dem Zugang für viele Menschen verbunden, sondern kann auch den einen oder anderen positiven Effekt bei der so wichtigen Suchmaschinenoptimierung mit sich bringen.

Warum man sich (frühzeitig) Unterstützung bei der Umsetzung suchen sollte

Ab dem Jahr 2025 sind die Regeln für diverse Seiten im Internet festgelegt. Was jetzt noch einige Jahre in der Zukunft liegt, wird sich erfahrungsgemäß sehr schnell entwickeln und am Ende hat man möglicherweise vergessen, dass man die entsprechenden Zugänge umsetzen sollte. Dazu kommt, dass, wie beschrieben, beispielsweise die Anbieter für Suchmaschinen schon heute darauf achten, ob eine Webseite im Sinne der Barrierefreiheit designed wurde. Denn bereits jetzt ist es für Google und andere Anbieter wichtig, dass möglichst viele Besucher einen Zugang zu einer Seite erhalten und dabei nicht auf diverse Hindernisse stoßen.

Bevor die barrierefreie Seite verpflichtend wird, sollte man sich also schon heute mit den Möglichkeiten in diesem Bereich beschäftigen und sich Gedanken darüber machen, wie die eigenen Auftritte im Internet mit einer Barrierefreiheit einhergehen. Sich bezüglich der Umsetzung von einer Digitalagentur beraten zu lassen, könnte dabei der erste Schritt sein. Diese Profis wissen nicht nur, worauf es beim Thema Design und Programmierung ankommt, sondern kennen auch die verschiedenen Feinheiten bei den Themen Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung und können entsprechende Konzepte für die eigene Seite im Internet zur Verfügung stellen. Schnell sind die entsprechenden Seiten ganz nach den neuesten Maßstäben umgesetzt.

Wer also bereits heute auf die Suche nach einer Lösung für dieses Problem geht, sollte in den kommenden Jahren mit einer guten Webseite punkten können und muss sich auch keine Sorgen um die neuesten Vorgaben und Gesetze ab 2025 machen.

Über Frank Herold

2008 hat Frank die Agentur herold medien gegründet und ist zuständig für Vertrieb und Beratung. Er ist Ihr Ansprechpartner für neue Projekte. 

 

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