Warum Barrierefreiheit für Websites jetzt wichtig ist

Ab 28.06.2025 tritt das European Accessibility Act (EAA) in Kraft, welches in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wird. Besonders im B2C-Bereich ergeben sich durch das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit neue Anforderungen an Unternehmen. Ausnahmen bilden hierbei nur Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.

Dies bedeutet, dass wahrscheinlich auch Ihre Website barrierefrei zugänglich sein muss, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass auch Menschen mit Einschränkungen wie Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen uneingeschränkt auf Ihre Inhalte zugreifen können.
Die Anpassung an eine barrierefreie Website lohnt sich aber nicht nur, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern ist neben einem Pluspunkt für Ihr Image, auch ein Wettbewerbsvorteil.

Vorteile einer barrierefreien Website

Barrierefreiheit - Mehr als nur gesetzliche Pflicht!

Erhöhen Sie Ihre Reichweite

Eine barrierefreie Website erreicht auch Menschen mit Einschränkungen und erleichtert einer größeren Zielgruppe – darunter auch Senioren – den Zugang zu Ihren Inhalten.

Steigern Sie Ihre Nutzerfreundlichkeit

Eine barrierefreie Website ist oft intuitiver und benutzerfreundlicher, was zu längeren Verweildauern und höheren Konversionsraten führt.

Verbessern Sie Ihre SEO-Ergebnisse

Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie zum Beispiel saubere HTML-Strukturen und alternative Bildbeschreibungen, wirken sich positiv auf Ihre Suchmaschinenergebnisse aus.

Stärken Sie die Kundenzufriedenheit

Aufgrund von verständlicheren Texten und einer klar strukturierten Website kommen Ihre Kunden schneller an das gewünschte (Such-) Ergebnis. Damit erreichen Sie eine höhere Kundenzufriedenheit.

Ist Ihre Website bereits barrierefrei?

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Gerne prüfen wir mit Ihnen in einem 30minütigen Online-Meeting, welche Elemente Ihrer Unternehmens-Website noch nicht barrierefrei sind.

FAQ

Die Basis für digitale Barrierefreiheit bilden die Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit des Webauftrittes. Bei einer entsprechenden Anpassung gilt das Ziel, dass alle Menschen, mit oder ohne Einschränkungen die Inhalte der Website finden, verstehen und nutzen können.

Nicht alle Websites müssen barrierefrei sein. Es betrifft in der Privatwirtschaft vor allem B2C Unternehmen. Firmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, müssen dies klar auf ihrer Website darstellen, um von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen zu sein.

Besonders betroffen sind Online-Shops und Dienstleister mit Endkundenkontakt, so z.B. auch Ärzte oder Friseure, wenn ihre Website z.B. ein Formular zur Terminbuchung enthält.

Kleinunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 2 Millionen Euro sind vom BFSG ebenfalls ausgenommen.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Website barrierefrei sein muss, beraten wir Sie gern. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten.

Sobald eine Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihre Website nicht den Barrierefreiheitsstandards entspricht, werden Sie zur Anpassung aufgefordert. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, drohen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar die Anordnung, Ihren Webauftritt vorübergehend einzustellen.

Solche Verstöße gegen die Barrierefreiheit sind öffentlich einsehbar und oft mit wenigen Klicks nachweisbar. Neben Behörden können auch Verbände oder engagierte Einzelpersonen auf Probleme aufmerksam machen und eine Meldung veranlassen – das ist für Ihr Unternehmen vermeidbar, wenn Sie rechtzeitig handeln.

Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) definieren klare Kriterien, Prinzipien und Richtlinien, die für eine barrierefreie Website erforderlich sind. Diese Anforderungen sind in drei Stufen gegliedert:

  • Stufe A umfasst die grundlegenden Voraussetzungen, ohne die eine Website für Menschen mit Einschränkungen nicht nutzbar wäre. Diese Kriterien sind zwingend zu erfüllen.
  • Stufe AA enthält die Richtlinien, die gemäß EN 301 549, dem verbindlichen Standard in der EU, erforderlich sind. Die Erfüllung dieser Stufe gewährleistet eine umfassende Barrierefreiheit.
  • Stufe AAA umfasst zusätzliche Empfehlungen, die jedoch oft mit erhöhtem Aufwand verbunden sind und in der Praxis meist als optional gelten.

Die notwendigen Maßnahmen für eine barrierefrei Website sind sehr individuell. Neben einer Prüfung des Erscheinungsbildes, wie Farben, Kontraste und Schriftgrößen, muss auch die Beschreibung von Bildern mit Alt-Attributen oder Untertiteln gewährleistet sein. Eine klare, einfache Struktur Ihrer Unterseiten ist sehr wichtig für eine gute Usabilty, unter anderem beim Durchsehen der Seite ohne Mausbedienung.

Die notwendigen Änderungen auf Ihrer Website prüfen wir gerne mit Ihnen in einem kostenlosem 30-minütigen Erstgespräch.

Für eine begrenzte Übergangsphase, ist es möglich mit Hilfe eines Overlay die Barrierefreiheit der Website zu verbessern. Durch die Einbindung eines Overlay-Tools, kann zum Beispiel die Schriftgröße oder der Kontrast für Personen mit Sehschwäche angepasst werden. Allerdings sind meistens der Aufwand sowie die Kosten für die Einbindung ähnlich hoch zu einer direkten Überarbeitung der Unternehmensseite. 

Außerdem ist es möglich, dass ein Overlay negative Folgen für Hilfsmittel haben, die die Betroffenen oft bereits verwenden, wie z.B. Screenreader. Als Ergebnis hätten Sie dann eine noch schlechtere Website mit mehr Barrieren als zuvor.

Erleichtern Sie allen den Zugang zu Ihren Inhalten

Ob angeborene, krankheits- oder altersbedingte Einschränkungen – Barrieren im digitalen Raum können jeden betreffen, auch temporär, etwa bei einem Armbruch. In solchen Momenten wird deutlich, wie herausfordernd das Navigieren und Interagieren auf Websites sein kann. Ebenso erschweren komplexe Sprache und verschachtelte Sätze den Zugang zu wichtigen Informationen.

Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz schafft jetzt die ideale Grundlage, um Ihren Webauftritt zu optimieren und für alle Menschen – mit oder ohne Einschränkungen – zugänglich zu machen.

Sie wollen tiefer in das Thema Barrierefreiheit einsteigen?

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag mit dem Thema “Barrierefreiheit 2025” für wen sie ab 2025 verpflichtend werden, die gesetzlichen Pflichten aus dem BFSG und was für eine barrierefreie Website notwendig ist. 

Mit diesen Schritten zur barrierefreien Website

Sie wollen Ihre Website barrierefrei gestalten und die gesetzlichen Forderungen erfüllen?
Wir zeigen Ihnen gerne die notwendigen Maßnahmen bei Ihrem Internetauftritt.